Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - 4x4 EXPEDITION

4x4 EXPEDITION ist kein Reisebüro und bietet auch keine Pauschalreisen an - sondern unsere Reiseerfahrung, in Form von Planung, Begleitung und Unterstützung anspruchsvoller Geländewagenreisen für Selbstfahrer. Alle von 4x4 EXPEDITION begleiteten Reisen sind ausdrücklich Geländewagentouren für Selbstversorger mit Expeditionscharakter und werden nachfolgend als „Reisen" bezeichnet.

1. Vertragsabschluss
Auf ihre Anfrage erhalten sie von uns das Anmeldeformular sowie eine Haftungsausschlußerklärung zugesandt, die von allen Teilnehmern unterfertigt an uns retourniert wird. Damit sind sie verbindlich für die Reise angemeldet und erhalten von uns eine Reisebestätigung. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklären die Kunden auch, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von 4x4 EXPEDITION zu kennen und zu akzeptieren. Die Haftungsausschlußerklärung, erläutert die Risiken des Teilnehmers, die mit dem speziellen Charakter der Reise verbundenen sind. Diese ist ebenso Bestandteil des Vertrages.

 

2. Vertragsgegenstände
Weitere Vertragsgegenstände sind die zum Anmeldezeitpunkt gültige Reisebeschreibung sowie die allgemeinen Hinweise und Anforderungen auf der Internetseite www.4x4expetition.at, die allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) sowie die schriftliche Reisebestätigung. Bei individuell geplanten Touren gilt statt der Reisebeschreibung der gemeinsam festgelegte Reiseplan und dem dafür erstellten Angebot.

3. Änderungen

Verschiedene äussere Umstände in unseren Reisegebieten können dazu führen, dass es auch nach Vertragsabschluss zu Änderungen/Abweichungen vom geplanten Reiseverlauf kommt. So ferne diese den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich verändern, kommt es dadurch zu keinerlei Preisänderungen. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf die vollständige Erfüllung des in der Reisebeschreibung dargestellten Reiseverlaufes.

Über Leistungsänderungen vor Antritt der Reise werden sie von 4x4 EXPEDITION unverzüglich informiert. Werden massive Änderungen notwendig, müssen Preisänderungen von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Preis für Planung/Begleitung und Organisation ergibt sich aus den aktuellen Angaben auf der Internetseite www.4x4expetition.at und/oder dem Vertrag. Wenn nicht anders angegeben, wird eine Anzahlung von 25% des Preises nach Vertragsabschluss fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung wird spätestens zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses der jeweiligen Reise fällig. Bei individuell geplanten Reisen ist der gesamte Reisepreis sofort ab verbindlicher Anmeldung fällig. Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geleistet, erlischt die Berechtigung, an der Reise teilzunehmen und 4x4 EXPEDITION kann den Vertrag auflösen. 

5. Versicherungen

Jeder Teilnehmer hat selbst für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Reiseunfall/Reisekrankenversicherung sowie einer Rückhol-versicherung aus dem Ausland ist Bedingung. Auch der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

6. Rücktritt durch den Kunden, nicht beanspruchte Leistungen
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen hat der Rücktritt schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der Eingang bei 4x4 EXPEDITION. Bei unseren Angeboten handelt es sich um individuelle Reisen in Kleinstgruppen und die Durchführung der Reise für die restlichen Kunden hängt von der Teilnahme aller angemeldeten Gäste zum vereinbarten Reisepreis ab. 4x4 EXPEDITION kann daher einen Kostenersatz für die zum Rücktrittszeitpunkt schon getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Stornogebühr ergibt sich aus dem Zeitpunkt des Rücktrittes zum Tag des Anmeldeschlusses bzw. dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn, und wird wie folgt festgesetzt:

ab Vertragsabschluss:                          25% des Reisepreises
ab dem Tag des Anmeldeschlusses:    75% des Reisepreises   

ab dem 20. Tag vor Reisebeginn:         90% des Reisepreises

ab dem 6. Tag vor Reisebeginn:         100% des Reisepreises 

Bei individuell geplanten Reisen ist der gesamte Reisepreis sofort ab der verbindlichen Anmeldung fällig und es gelten ab diesem Zeitpunkt auch 100% Stornokosten. Eine Rückerstattung des Preises ist auch ausgeschlossen, wenn Leistungen durch Reiseabbruch oder Verspätungen, gleich aus welchem Grund, nicht beansprucht werden oder die Teilnahme an der Reise ohne Absage nicht angetreten wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird daher empfohlen und ist selbst abzuschließen.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch 4x4 EXPEDITION
4x4 EXPEDITION kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:

a) bis 21 Tage vor Reiseantritt, bei Zahlungsrückständen, Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder wenn höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige Risiken der geplanten Reise entgegenstehen. Die Mindestteilnehmerzahl liegt, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, bei 3 Fahrzeugen. Der Kunde erhält den eingezahlten Preis in voller Höhe zurück, ein weiterer Schadenersatzanspruch besteht jedoch nicht.
b) 4x4 EXPEDITION kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen: Aufgrund falscher Angaben zu Person (Gesundheitszustand, Fahrkönnen…), zu Fahrzeug & Ausrüstung (Wartungszustand, Funktion, Vollständigkeit, Mängel…) oder wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt bzw. durch sein Verhalten trotz Abmahnung den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet, sodass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Hierbei sind die Eigenart und die Anforderungen der Reise sowie die Belange der Reisegruppe zu berücksichtigen. Siehe dazu auch die unter „Allgemeines“  dargestellten Pflicht-Anforderungen zu Fahrer, Fahrzeug und Ausrüstung.

Dies gilt auch, wenn der Kunde sich stark vertragswidrig verhält, also etwa nicht die erforderlichen Dokumente für eine Weiterreise besitzt oder die Anweisungen der Reisebegleitung grob missachtet. Der Reisebegleiter oder örtliche Vertreter von 4x4 EXPEDITION sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung des Preises besteht in diesem Fall nicht und auch die Rückreise muss in Eigenregie und auf eigenen Kosten erfolgen. 

c) die Reise kann ohne Einhaltung einer Frist vom Reisebegleiter abgebrochen werden, wenn durch nicht vorhersehbare, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige Risiken die Weiterreise nicht fortgesetzt werden kann bzw. die Sicherheit der Teilnehmer nicht mehr gewährleistet ist. Der Reisepreis wird dann anteilig, unter Berücksichtigung der Vorlaufkosten zurückerstattet. Es wird auf jeden Fall versucht, gemeinsam eine akzeptable Lösung für eine entsprechend geänderte Weiter- bzw. Heimreise zu finden. Daraus eventuell entstehende Mehrkosten sind jedoch vom Reiseteilnehmer selbst zu tragen - 4x4 EXPEDITION haftet auch nicht für den ordnungsgemäßen Rücktransport von Teilnehmer und Fahrzeug! Somit bestehen auch keine weiteren Ansprüche für den Kunden.
d) bei Schäden am Fahrzeug oder der Ausrüstung des Kunden, die eine Weiterfahrt unmöglich oder gefährlich machen und nicht vor Ort in angemessener Zeit repariert werden können. 4x4 EXPEDITION unterstützt den Teilnehmer bei Reparatur oder Bergung mit den Mitteln des Begleitfahrzeuges. Ist eine Reparatur oder Bergung mit diesen Mitteln nicht möglich, unterstützten wir sie im Rahmen der Möglichkeiten bei der Organisation von Fremdhilfe. Alle daraus entstehenden Kosten und Aufwendungen trägt der Teilnehmer selbst. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht nicht und auch die Rückreise muss in Eigenregie und auf eigenen Kosten erfolgen.

e) bei schwerwiegender Erkrankung eines Reiseteilnehmers, die eine weitere Teilnahme an der Reise verhindern oder die eine weitere Durchführung der Reise unmöglich machen. Das kann auch eine Covid-Infektion sein, die zB. einen Grenzübertritt unmöglich macht! Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preis besteht nicht und auch die Rückreise muss in Eigenregie und auf eigenen Kosten erfolgen.

f) bei schweren, nicht reparablen Schäden am Fahrzeug der Reisebegleitung oder bei schwerwiegender Erkrankung des Reisebegleiters, die eine weitere Teilnahme an der Reise verhindern oder die eine weitere Durchführung der Reise unmöglich machen.
Die Reisekosten werden in diesem Fall anteilig, unter Berücksichtigung der Vorlaufkosten zurückerstattet. Ein weiterer Schadenersatzanspruch besteht jedoch nicht und auch die Rückreise muss in Eigenregie und auf eigenen Kosten erfolgen.

 

8. Risikoaufklärung und Haftungsbeschränkung 4x4 EXPEDITION
Alle unsere Reisen haben Abenteuer- bzw. Expeditionscharakter. Daher bestehen durchaus nicht immer vorhersehbare, besondere Risiken für die Teilnehmer, deren Fahrzeuge und Ausrüstung. Wir sind eben auch in Gebieten ohne Mobilfunkverbindung mit gewohnt raschen Rettungsmöglichkeiten unterwegs und durchqueren auch Gebiete ohne Infrastruktur, Trinkwasser und Verpflegungsmöglichkeit. Daneben bestehen durchaus ernstzunehmende Gefahren, die beim Fahren in unbekanntem Gelände und dem Bergen von steckengebliebenen Fahrzeugen ausgehen. Dies ist jedoch grundlegender Bestandteil unserer Reisen und sie erklären mit Unterfertigung der Haftungsausschlußerklärung ausdrücklich, auf eigenen Verantwortung und Gefahr an dieser Reise teilzunehmen!
Sie können aber sicher sein, dass ihr Reisebegleiter erfahren genug und immer darauf bedacht ist, das Risiko für sie so klein wie möglich zu halten. Die Routenwahl des Reisebegleiters ist dennoch grundsätzlich immer nur als Vorschlag zu sehen - es liegt immer allein in ihrer Verantwortung, diesem Vorschlag zu folgen oder nicht. 4x4 EXPEDITION haftet nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und nicht bei Schadensansprüchen nach Unfällen, die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet werden. Weiters weisen wir darauf hin, dass für Schäden an Fahrzeug, Ausrüstung und Menschen, die im Zusammenhang mit der Hilfe bei der Bergung/Reparatur eines Teilnehmerfahrzeuges stehen, jeder selbst verantwortlich ist und daher auch keinerlei Schadensansprüche geltend gemacht werden können. 4x4 EXPEDITION haftet nicht für Schreib- und Rechenfehler.

9. Haftung und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Alle Kunden nehmen explizit auf eigene Gefahr an den Reisen von 4x4 EXPEDITION teil. Genaueres regelt die Haftungsausschlußerklärung, die von allen Teilnehmern zu unterfertigen ist und einen wichtigen Vertragsbestandteil darstellt. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht und Haftung für ihre Kinder. Die Mitnahme von Haustieren (zB: Hund) ist in Absprache mit 4x4 EXPEDITION gerne möglich. Für die erforderlichen Dokumente und die Betreuung während der Reise ist der Halter/Besitzer verantwortlich. Ebenso liegt die alleinige Haftung beim Halter/Besitzer.

 

10. Pflichten der Reiseteilnehmer

Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Störungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 

Jeder Teilnehmer muss eine ausreichende und gültige Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Reiserückhol-, Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Weiters sind sämtliche, notwendigen Dokumente, wie Visa, internationaler Führerschein, beglaubigte und übersetzte Vollmachten etc. mitzuführen. 
Auch für die Einhaltung aller Vorschriften in den Reiseländer ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich und haftet für Konsequenzen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, selbst, auch wenn diese sich nach Vertragsabschluss ändern sollten.

Die entsprechenden Hinweise in den Reiseinformationen von 4x4 EXPEDITION sind dabei als Hilfestellung zu sehen und erheben keinen Anspruch auf Vollständig- bzw. Richtigkeit. Jeder Reiseteilnehmer muss sich daher über solche Regelungen selbst informieren.
Zur Teilnahme an unseren Reisen brauchen sie eine gute gesundheitliche Konstitution und sie sind daher verpflichtet, uns über bestehende gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, wenn dadurch der Reiseablauf tangiert werden könnte. Auch eine Teilnahme für Schwangere ist nur nach Rücksprache möglich. Schwerwiegende Beeinträchtigungen durch Drogen oder Alkoholkonsum können zum Ausschluss führen.

 

11. Sonstiges
Kfz-Anhänger können auf unsere Reisen nicht mitgenommen werden! Richtwerte für die maximalen Fahrzeugabmessungen bei unseren Touren sind: 

Masse   4,5o to

Höhe     2,5o m
Breite    2,oo m (gemessen ohne Spiegel)

Länge   6,oo m

 

Ausnahmen sind auf einigen Reisen möglich - bitte halten Sie bei Bedarf Rücksprache mit uns!

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

13. Gerichtsstand
Auf das zwischen Ihnen und 4x4 Expedition bestehende Rechtsverhältnis ist österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsort ist BG Graz.

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